Gebotszeichen

Gebotszeichen nach neuer DIN EN ISO 7010 und ASR A 1.3

Zur internationalen Verständlichkeit gibt es Gebotszeichen nach neuer DIN EN ISO 7010 und ASR A 1.3. Es gibt viele Anwendungsgebiete, z.B. zum Tragen eines Augenschutzes bei der Arbeit hinweisen. Es handelt sich um sehr wichtige Hinweise, die Betroffenen sollten keine Schäden davontragen. Die Gebotszeichen nach neuer DIN EN ISO 7010 und ASR A 1.3 helfen dabei.

Ihr kompetenter Partner Printengel verfügt über ein enormes Produktportfolio. Unter anderem können wir auch diese Kategorien von Gebotszeichen nach neuer DIN EN ISO 7010 und ASR A 1.3 anbieten:

• Gebotszeichen Kombischilder
• Gebotszeichen Aufkleber
• Gebotszeichen Wunsch-Kombischilder

Beispiele für veränderte Gebotsschilder

Gebotsschilder nach der neuen DIN EN ISO 7010 und ASR A 1.3 haben sich im Gegensatz zu den vorherigen Versionen verändert. Außerdem hat man neue Gebotsschilder hinzugenommen. Beispielsweise wurden diese Zeichen verändert:

• Kopfschutz tragen
In der alten Ausführung sah man das Männchen mit Kopfschutz frontal. Das neue Zeichen zeigt es seitlich. Der Vorteil liegt darin, dass die Richtung des Helms erkannt wird. Er muss mit dem schützenden Element nach vorne getragen werden.

• Handlauf benutzen
Um die Sicherheit zu erhöhen, hat man dieses Schild neu ins Programm aufgenommen. Ein Sturz von Menschen bei der Nutzung von Treppen soll vermieden werden. Das Anbringen des Gebotszeichens nach neuer DIN EN ISO 7010 und ASR 1.3 ist besonders bei steilen oder rutschigen Treppen überaus sinnvoll.

Grundsätzlich sind Gebotszeichen nach neuer DIN EN ISO 7010 und ASR A 1.3 daran zu erkennen: Der Kreis hat eine blaue Farbe und die entsprechenden Gebote sind in weißer Farbe aufgedruckt.

So setzen Sie Gebotsschilder richtig ein

Überwiegend im gewerblichen Bereich bei der Industrie und im Handel werden Gebotszeichen nach neuer DIN EN ISO 7010 und ASR A 1.3 verwendet. Ein weiteres Einsatzgebiet stellen zum Beispiel Labore dar. Nachfolgend eine kleine Übersicht zum korrekten Einsatz:

• Industrie und Handel
Gebotszeichen nach neuer DIN EN ISO 7010 und ASR A 1.3 sollten auf dem Gelände Ihres Unternehmens nicht fehlen. Damit geben Sie den Mitarbeitern wichtige Anweisungen. In Fabriken, Produktionshallen und Lagern sollten sie ebenfalls nicht fehlen. Achten Sie auf eine Anbringung auf Ihrem kompletten Firmengelände, besonders im Bereich von genutzten Anlagen.

• Büro
Dort können Schilder wie „Hände waschen“ über einem Waschbecken oder „Netzstecker ziehen“ an einer Anlage oder Maschine ganz sinnvoll sein.

• Labore
Gebotszeichen geben hier Hinweise, wann das Tragen eines Augenschutzes oder das Anlegen einer Sicherheitsschürze wichtig ist.

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