ASR-Prüfung
Prüfplaketten ASR – Prüfung zur Einhaltung der Regeln
ASR steht für Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und orientiert sich an der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dar. Betriebe sind nicht verpflichtet sich einer ASR Prüfung zu unterziehen. Sie müssen allerdings die Arbeitsstättenverordnung einhalten. Falls für Sie eine ASR Prüfung nicht infrage kommt, müssen Sie gemäß der Gefährdungsbeurteilung alternative Maßnahmen einleiten. Generell muss ein ordentliches Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sein.
Eine ASR Prüfung ist ein Bestandteil der Umsetzung der Vorschriften der ArbStättV. Momentan gelten unter andere diese aktuellen ASR:
ASR A1.3 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
ASR A1.7 – Türen und Tore
ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
ASR A3.4 – Beleuchtung
ASR A4.3 – Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
ASR A4.4 – Unterkünfte
Das Arbeitsschutzkonzept muss sinnvoll sein
Auf Nachfrage der zuständigen Behörde müssen Sie ein vernünftiges Arbeitsschutzkonzept vorlegen können. Es wird auch eine nachvollziehbare Begründung verlangt, warum Sie Ihren eigenen Vorstellungen folgen statt der ASR. Die ASR spricht Empfehlungen für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus, wenn im Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) Fragen des Arbeitsschutzes beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten behandelt werden. Gemäß § 7 ArbStättV zeigt sich die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) für die Geschäfte des ASTA verantwortlich.
Falls Sie Ihren Betrieb, bzw. bestimmte Einrichtungsgegenstände einer ASR Prüfung unterziehen möchten, werden die Prüfobjekte mit Prüfplaketten versehen. Darauf ist leicht zu erkennen, wann die letzte ASR Prüfung stattfand, bzw. die nächste ansteht. Farbliche Jahresplaketten an den Prüfobjekten erleichtern die Orientierung. Das kompetente Team von Printengel führt in seinem Online-Shop u.a. Prüfplaketten aller Art. Beispielsweise stehen für die ASR Prüfung zur Verfügung:
• Individuelle Wartungsplaketten
• Prüfplaketten zur Prüfung kraftbetriebener Türen und Tore
So werden Arbeitsstätten definiert
Gemäß § 2 der ArbStättV werden als Arbeitsstätten diese Örtlichkeiten bezeichnet: Innerhalb eines Gebäudes, im Freien, auf dem Betriebsgelände oder auf Baustellen, wenn sie als Arbeitsplätze dienen. Arbeitsplätze hingegen sind als Bereiche von Arbeitsstätten definiert, an denen sich Mitarbeiter regelmäßig über einen längeren Zeitraum aufhalten. Dabei geht man von mindestens zwei Stunden am Tag oder 30 Arbeitstage pro Jahr aus. Es ist unerheblich, ob sich die Zeitdauer auf einen oder mehrere Mitarbeiter bezieht. Der Begriff Arbeitsstätten beinhaltet auch Verkehrs-, Fluchtwege, Notausgänge, Lager-, Maschinen-, Neben-, Sanitär-, Toiletten-, Pausen-, Bereitschafts-, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte.
Das freundliche Team von Printengel hilft Ihnen jederzeit gerne mit Materialien wie Prüfplaketten zur Kennzeichnung einer ASR Prüfung weiter. Rufen Sie einfach mal an!
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Geprüft nach ASR A1.7 Prüfplakette
Geprüft nach ASR A4.3 Prüfplaketten
Prüfplaketten zur Prüfung kraftbetriebener Türen und Tore nach ASR 1.7
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Prüfplaketten zur Prüfung kraftbetriebener Türen und Tore nach ASR 1.7
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Prüfplaketten zur Prüfung kraftbetriebener Türen und Tore nach ASR 1.7
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Prüfplaketten zur Prüfung Türen und Tore nach ASR 1.7
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Prüfplaketten, Prüfsiegel ASR 1.7
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