Halteverbot- Parkverbotsschilder
Halteverbots- und Parkverbotsschilder im Rahmen der UVV
Bei einer Fahrerunterweisung im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind die Regeln der Straßenverkehrsordnung relevant. Eine gewichtige Rolle kommt dabei den Vorgaben zu Park- und Halteverboten zu. Wichtig sind Kenntnisse über die Missachtung von Halteverbots- und Parkverbotsschilder und deren Konsequenzen für Dienstwagenfahrer und das gesamte Fuhrparkmanagement.
Gemäß der den Richtlinien der Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen muss der Arbeitgeber seiner Mitarbeiter mindestens einmal pro Jahr unterweisen. Mittlerweile ist das auch im Rahmen von E-Learning möglich.
Laut Bußgeldkatalog betragen die Bußgelder bei Missachtung von Halteverbots- und Parkverbotsschilder zwischen 10 Euro und 70 Euro. In diesen Fällen kann es sogar zu einem Eintrag eines Punktes im Verkehrszentralregister kommen:
Parken:
• mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen
• an einer Engstelle und Behinderung von Rettungsfahrzeugen
• auf einer Kraftfahrstraße oder Autobahn
Fuhrparkleitung und Strafzettelmanagement
Allgemeine Vorschriften über Halten und Parken sind klar im § 12 der StVO (Straßenverkehrsordnung) mit den entsprechenden Halteverbots- und Parkverbotsschildern geregelt. Beispielsweise sind im öffentlichen Straßenverkehr Parkplätze mit Parkflächenmarkierungen oder Verkehrszeichen zu finden. Beachten Sie auf alle Fälle diese Hinweise:
• Das Fahrzeug nicht entgegen der Fahrtrichtung abstellen
• Im eingeschränkten Halteverbot dürfen Sie maximal drei Minuten halten, nicht parken
• Auf keinen Fall im absoluten Halteverbot halten oder Ihr Fahrzeug abstellen
Das sogenannte Strafzettelmanagement informiert den Fuhrparkleiter rechtzeitig über Strafzettel oder Anhörungsbögen zu Verkehrsverstößen. Dazu gehört auch die Missachtung von Halteverbots- und Parkverbotsschilder. Der Fuhrparkmanager muss Auskünfte über den Führer des Dienstfahrzeugs erteilen. Unter Umständen wird dem Fuhrparkmanager die Auflage erteilt, ein Fahrtenbuch zu führen.
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Falls Sie in öffentlichen Bereichen oder auf Ihrem Firmengelände Halteverbots- und Parkverbotsschilder anbringen möchten, sollten Sie sich erst einmal in unserem Online-Shop über unser breites Produktportfolio informieren. Unter anderem können wir Ihnen im Rahmen von Halteverbots- und Parkverbotsschilder anbieten:
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• Ein- und Ausfahrt – auch gegenüber
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• Parken auf dem Gehweg verboten!
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Parkverbotsschild:
• Garageneinfahrt bitte freihalten
• Nur für Notarzt
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