DGUV Regel
Das DGUV-Regel Werk beinhaltet die Regeln zum Prüfen und Betreiben von Arbeitsmitteln dazu gehören.
Zu prüfen sind Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeug- Betrieb, so wie  Krane, Förderbänder, die im Werk- Betrieb Post-Kisten, Rohstoffe  wie Steine, Kohle oder Material  von einem zum anderen Ort befördern in regelmäßigen interwallen. Prüfplaketten nach DGUV Regeln helfen ihnen dabei.
Hebebühnen, Erdbaumaschinen, Schleifmaschinen sowie Maschinen der chemischen Verfahrenstechnik sind zu prüfen. Maschinen zur Holzbearbeitung für, Arbeiten mit Strahlgeräten, müssen einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden.
Schleif- und Bürstenwerkzeugen.  Türe und Tore, Schweißgeräte, Schneiden und verwandte Verfahren wie CNC-Fräsen, Anlagen für Beschichtungsstoffe sind  Jährlich oder Halbjährig einer Prüfung zu unterziehen.
Bauaufzügen zur Beförderung von Gütern und Personen, Arbeiten an Gasleitungen, Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern.
Die Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr werden im DGUV-Regel – Werk nicht außen vor gelassen.  Rutschhemmung in Duschen und Schwimmbädern sowie weitere Bauten sollten bauliche Anforderungen und Prüfungsverfahren unterzogen sein. Vorschriften und Regeln sind zu beachten und zu prüfen.
Lagereinrichtungen und –Geräte am Bau und Ausrüstung sind in bestimmten Zeitabständen zu prüfen.
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